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SPÖ Gmunden setzt sich für Leistbares Wohnen für Junge ein!!! Das SPÖ-Modell: „5 x 5 – Junges Wohnen“

2. April 2015

SPÖ Gmunden setzt sich für Leistbares Wohnen für Junge ein!!! Das SPÖ-Modell: „5 x 5 – Junges Wohnen“

In Gmunden ist das Thema „Leistbares Wohnen“ vor allem für junge Menschen ein riesiges Problem. Unsere Jugend „wandert“ in benachbarte Gemeinden „ab“, weil sie sich Wohnen in ihrer Heimatstadt nicht leisten kann. SPÖ-VBürgermeister Christian Dickinger: „Die Politik ist gefordert, hier gegenzusteuern und ebenso intelligente wie leistbare Vorschläge zu unterbreiten!“
Das SPÖ-Modell „5 x 5 – Junges Wohnen“ ist ein solcher Vorschlag, der es gewährleisten würde, für junge Gmunderinnen und Gmundner schnell, flexibel und günstig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Gemeinderat Stefan Gärber von der „Jungen Generation“ der SPÖ Gmunden: „Die anderen Parteien auf Landesebene sind aufgefordert, unserem Vorschlag zuzustimmen und endlich etwas für die Jugend zu tun, das Problem ist offensichtlich und die Kosten sind überschaubar.“
Dieses Modell, das für Junge zwischen 18 und 30 Jahren für einen Zeitraum bis zu 5 Jahren gelten soll, sieht eine fixe Miete von € 5/m2 brutto inkl. Betriebskosten vor. Die Wohnungsgröße soll max. 60 m2 (plus weitere 10 m2 pro Person) betragen.
Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, Objekte für das Modell „5 x 5“ beim Land Oberösterreich vorzuschlagen. Gemeinsam mit dem Land wird der konkrete Förderbedarf der jeweiligen Wohnungen ermittelt, um auf die Miete von 5 Euro/m² herunterzukommen. Die Kosten für die Förderung sollen vom Land getragen werden.
Wenn die marktübliche Miete einer Wohnung 8 Euro/m² inkl. Betriebskosten (kalt) wäre, dann müsste das Land 3 Euro/m² zuschießen, um eine „5 x 5“ Wohnung zu ermöglichen. Die Gesamtkosten für ein Jahr würden bei einer 60-Quadratmeter-Wohnung 2160 Euro betragen. Mit einem Budgetvolumen von zirka 2,2 Millionen Euro könnten demzufolge 1000 „5 x 5 – Junge Wohnungen“ vom Land Oberösterreich finanziert werden. Der tatsächliche Kostenpunkt dürfte jedoch deutlich niedriger liegen, weil nicht alle Wohnungen der Maximalgröße entsprechen werden und zudem ein Teil der Förderung durch den Wegfall der Wohnbeihilfe kompensiert würde.

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