LANDSCHLOSS ORT DARF NICHT PRIVATISIERT WERDEN
Das Landschloss Ort, errichtet in der ersten Hälfte des 17. Jahrhundert und von Erzherzog Johann Salvator umgebaut, beherbergt seit Beginn der Republik eine staatliche Forstschule. Die „Forstliche Ausbildungsstätte“ wird nun absiedeln, dem Einvernehmen nach bereits 2016. Das Schloss steht im Besitz der Bundesimmobiliengesellschaft, gehört also dem Staat (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft).
Auf die Frage, ob ein Verkauf des Schlosses geplant sei, heißt es, es sei „alles offen“, …, „hinter den Kulissen“ werden „Gespräche geführt“. SPÖ-VBürgermeister Christian Dickinger sieht „die konkrete Gefahr der Privatisierung der jüngeren Schwester unseres Wahrzeichens, des Seeschlosses“, und will dies nicht hinnehmen.
„Wir müssen umgehend handeln und in Verhandlungen mit dem Land OÖ eintreten, das Land muss gebeten werden, ein Kaufangebot zu legen, wir dürfen das Landschloss nicht in private Hände führen“, so Dickinger, der „die ganz große Chance“ sieht, auf diesem Areal ein Hotel zu situieren. „Besser geht’s nicht“, so der SP-VBürgermeister, „die große freie Fläche samt historischem Bestand wäre ein idealer Standort“.
Ein Hotel beim/im Schloss würde – mit dem Kongresszentrum und einer Therme auf dem Toskana-Areal – ein „sinnvolles und wirtschaftlich vernünftiges ‚Dreieck‘ abbilden, welches ein „Wegweiser für Gmundens Zukunft“ sein könnte. Dickinger kann sich (nach Beratung mit Architekten) vorstellen, etwa 50 Zimmer im Altbestand unterzubringen, 100-120 Zimmer im Hotel-Neubau: „Hochinteressant für Brautpaare, auch kann ich mir vorstellen, im Seeschloss eine „Hochzeitssuite“ einzurichten.
„Schlosshotel“, ein attraktiviertes Seeschloss mit musealen „Highlights“, „Toskana-Therme“, eine einmalige Saunalandschaft, unser historisches Strandbad, das erhalten bleiben muss, das Kongresshaus-„neu“.
Dickinger: „Es ist unumgänglich, so rasch als möglich ein einschlägiges Gespräch zwischen der Stadt Gmunden, dem Land OÖ sowie dem Wirtschaftsministerium in die Wege zu leiten. Abzuwarten und Zuzusehen wäre fahrlässig!“